AGB

1. Geltung
Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Veranstaltungsverträge, die wir mit unseren Kunden schließen. Abweichende Bedingungen unserer Kunden gelten nicht, es sei denn, dass wir uns im Einzelfall schriftlich hiermit einverstanden erklärt haben.

 

2. Leistungsumfang
Die vom Kunden mitgeteilte Gästezahl und hierfür vereinbarte Leistung wird 10 Tage vor der Veranstaltung endgültig vertraglich bindend und bestimmt den Leistungsumfang. Eine danach mitgeteilte Änderung der Gästezahl ändert den Leistungsinhalt nur dann, wenn wir uns hiermit schriftlich einverstanden erklären oder vom Kunden gewünschte zusätzliche Leistungen tatsächlich erbringen.

 

3. Nutzung
Die Kunden akzeptieren die Hausordnung der Burgvilla Eventlocation in der jeweils gültigen Fassung. Die Benutzung der Liegenschaft durch den Kunden und seine Gäste erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko, den Sicherheitshinweisen auf der Liegenschaft ist Folge zu leisten.

 

4. Fälligkeit und Verzug
Nach Auftragserteilung wird zur Sicherung der Buchung eine Anzahlung i.H.v. 30% der vereinbarten Basisraummiete berechnet, die 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig wird.
Die Abschlussrechnung ist 10 Tage nach Rechnungsdatum der Rechnung, die wir für unsere Leistungen erstellt haben, zur Zahlung fällig. Ist der Kunde Unternehmer, können wir ab Fälligkeit für ausstehende Beträge Zinsen von 8%-Punkten über dem Basiszinssatz verlangen.

 

5. Preise, Zahlung, Inkasso
Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Wir sind zu einer Preisanpassung berechtigt, wenn unsere Leistung später als vier Monate nach Vertragsabschluss zu erbringen ist und in der Zwischenzeit Löhne oder Kosten sich um mehr als 5 % für uns erhöht haben.

 

6. Stornierung
Bei einer Stornierung durch den Kunden gilt § 649 BGB für unsere gesamte Leistung, wonach wir berechtigt sind, die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen zu verlangen.

Bei einer Stornierung
• Bis 9 Monate vor der Veranstaltung entstehen keine Kosten, die evtl. gezahlte Anzahlung wird zurücküberwiesen.
• Bis 7 Monate vor der Veranstaltung, wird die Anzahlung einbehalten.
• Bis 4 Monate vor der Veranstaltung, wird 50% der vereinbarten Raummiete fällig (eine ggf. überwiesene Anzahlung wird verrechnet).
• Ab 3 Monaten vor der Veranstaltung ist die Raummiete in voller Höhe zu zahlen (eine ggf. überwiesene Anzahlung wird verrechnet).

 

7. Haftung
Die Burgvilla Eventlocation übernimmt keine Haftung für auf die Liegenschaft mitgebrachte und abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände. Die Burgvilla Eventlocation übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden, die dem Kunden durch unsachgemäßen Gebrauch von Gerätschaften oder dem Betreten der Anlagen entstehen und für solche, die ihm durch Dritte Personen zugefügt werden. Außerdem ist die Haftung für alle Art von Schäden, ausgenommen Personenschäden, bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Gleiches gilt für die von der Burgvilla Eventlocation eingesetzten Erfüllungsgehilfen.

 

8. Transportkosten
Der Kunde trägt die Transportkosten für Anlieferung und Rücktransport sowie Be- und Entladezeiten für die Veranstaltung. Wird hierüber keine besondere Vereinbarung getroffen, sind wir berechtigt, die Kosten des Transports zu den Stundensätzen des mit dem Kunden vereinbarten Vertrages zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu berechnen

 

9. Bruch und Verlust
Entstehen bei der Veranstaltung des Kunden an Gegenständen, die wir dem Kunden zur Verfügung gestellt haben, insbesondere an Mobiliar, Geschirr oder Gläsern, Schäden, ist der Kunde zum Schadenersatz verpflichtet. Bruch und Schwund sind nach dem Neuwert zu ersetzen. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Kunde hat für ein Verschulden seiner Gäste, Mitarbeiter oder Personals wie für eigenes Verschulden einzustehen.

 

10. Schadenersatzpflicht
Wir sind dem Kunden zum Schadenersatz wegen Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung nur dann verpflichtet, wenn uns oder einem unserer Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung zur Last gelegt werden kann, es sei denn, dass Schadenersatz wegen Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit verlangt wird. Haftungsausschlüsse oder –beschränkungen betreffen nicht die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

 

11. Austauschrecht
Wir sind berechtigt, in unserem Sortiment bzw. unserer Preisliste aufgeführte Spezialitäten gegen gleichwertige auszutauschen, wenn die zu liefernden Spezialitäten zurzeit nicht vorhanden sind und der Austausch zumutbar ist.

 

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe, Zahlung sowie Gerichtsstand ist Eppstein.

 

(Stand 01. Oktober 2022)

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